Der Weg ist das Ziel,.... Wer mitmachen möchte muss sich beeilen
- Abenberger Bürgerliste
- 20. Nov. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 6. Jan. 2020
Es ist schon der helle Wahnsinn, was man auf dem Weg zur Gründung einer Bürgerliste alles beachten muss.
Fangen wir einmal an:
1. Es muss eine Aufstellungsversammlung abgehalten werden. Diese muss öffentlich sein und fristgerecht angekündigt werden bzw. es muss öffentlich geladen werden (Tageszeitung, Facebook, Internet usw.) Die Ladungsfrist beträgt hier laut Gesetz drei Tage.
Warum? Wir sind keine Partei und auch kein Verein. Somit muss jeder wahlberechtigte Bürger die Möglichkeit haben an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
2. Man braucht einen/-e Versammlungsleiter/in - Diese/r darf kein Kandidat/-in der Bürgerliste sein. Nur dann kann einen rechtlich "saubere" Veranstaltung abgehalten werden.
3. Es wird ein Schriftführer benötigt.
4. Nach der Abstimmung über die Kandidaten wie auch dem Bürgermeisterkandidat muss der Wahlvorschlag durch mindestens zehn wahlberechtigte Personen unterzeichnet werden.
5. Die Unterlagen der Aufstellungsversammlung gehen dann an die Wahlleitung zur Prüfung. Im Anschluss werden dann noch 120 Unterstützerungsunterschriften benötigt. Diese müssen auf der Stadtverwaltung erfolgen.
Erst wenn diese vollständig sind ist die Abenberberger Bürgerliste "wählbar"!
6. Somit steht die Liste - möchte nun noch eine Bürgerin oder ein Bürger Listenkanditat werden - ist es zu spät! Eine nachträglich Anpassung der Liste würde bedeuten, dass die Schritte 1. - 5. nochmals durchlaufen werden müssen. Dies ist aber auf Grund der gesetzlich vorgebenen Fristen praktisch nicht umsetzbar!

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