Umgehungsstraße für Wassermungenau? Wir haben nachgefragt....
- Abenberger Bürgerliste
- 11. Nov. 2020
- 2 Min. Lesezeit

Vor einiger Zeit haben wir berichtet, dass wir uns der Anfrage aus der Bürgerschaft bzgl. einer Umgehungsstrasse der B466 in Wassermungenau angenommen haben.
In diesem Zusammenhang haben wir eine offizielle Anfrage bei Bundesverkehrsministerium gestartet.
Die Antwort ließ zwar auf sich warten - nun ist Sie aber da.
Unterstehend findet ihr die Mail des Ministerium:
Sehr geehrter Herr Lunkenheimer,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Ziel des Bürgerservice und der Fachabteilungen ist es, schnellstmöglich zu antworten. Aufgrund einer hohen Anzahl an Anfragen und der laufenden Facharbeit ist es aber nicht in jedem Falle möglich, zeitnah zu antworten. Wir bitten Sie, die späte Antwort zu entschuldigen.
Im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der zum 31.12.2016 in Kraft getreten ist, ist derzeit keine Ortsumgehung (OU) Wassermungenau enthalten.
Die Stadt Abenberg hatte zwar früher einen Trassenkorridor für eine OU im Flächennutzungsplan berücksichtigt, diesen aber mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2003 wieder aufgegeben. Aus diesem Grund wurde die OU bei der letzten Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) nicht angemeldet und konnte dementsprechend nicht in den Bedarfsplan aufgenommen werden.
Eine nachträgliche Aufnahme neuer Projekte in den geltenden Bedarfsplan ist grundsätzlich nicht möglich. Im Einzelfall können zwar auch Maßnahmen wegen eines unvorhergesehenen höheren oder geringen Verkehrsbedarfs, insbesondere auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur verfolgt werden. Dies müsste von der zuständigen Straßenbauverwaltung begründet werden und dürfte aufgrund der heutigen Verkehrsbelastung kaum in Frage kommen. Erst im Zuge der Fortschreibung des BVWP bzw. der Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes besteht wieder die Möglichkeit, neue Projekte anzumelden, die dann bewertet und ggf. in den nächsten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen werden können.
Wegen der fehlenden Bedarfsplaneinstufung finden am Staatlichen Bauamt (StBA) Nürnberg, das im Rahmen der im Grundgesetzt geregelten Auftragsverwaltung für Planung, Bau und Betrieb der B 466 zuständig ist, derzeit keine Planungsaktivitäten statt.
Auch die derzeitige Verkehrsbelastung gibt keinen Anlass für bauliche Maßnahmen. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf der B 466 bei Wassermungenau lag 2015 zwischen 5.800 und 7.800 Kfz/Tag, der Schwerverkehrsanteil lag unter 10 %. Der bayrische Durchschnitt auf Bundesstraßen lag im Vergleich bei rd. 10.000 Kfz/Tag.
Für Maßnahmen, die der Sicherheit des Verkehrs dienen, sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig. Dazu zählt die Gewährleistung eines reibungslosen und verkehrssicheren Verkehrsablaufs. Hierzu finden in regelmäßigen Abständen sogenannte Verkehrsschauen statt, in deren Rahmen die Straßenverkehrsbehörden mit den Straßenbaubehörden und der Polizei das bestehende Netz begutachten und auffällige und problematische Bereiche auch im Rahmen von Vor- Ort-Terminen in Augenschein nehmen, um mögliche Verbesserungsmaßnahmen zu besprechen und festzulegen. Dabei haben sie besonders darauf zu achten, dass die Verkehrszeichen und die Verkehrseinrichtungen, auch bei Dunkelheit, gut sichtbar sind und sich in gutem Zustand befinden, dass die Sicht an Kreuzungen, Bahnübergängen und Kurven ausreicht oder noch verbesserbar ist. Gefährliche Stellen sind darauf zu prüfen, ob sie sich ergänzend zu den Verkehrszeichen Verkehrseinrichtungen, wie Leitpfosten, Leittafeln oder durch Schutzplanken, oder durch bauliche Maßnahmen ausreichend sichern lassen. Wir regen daher an, sich bzgl. der Ihnen bekannten Defizite am besten direkt mit der Straßenbaubehörde – hier dem StBA Nürnberg – in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
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